Allgemeine Geschäftsbedingungen

ORO Bike Fahrradverleih
Daniel Kanitz
BÜRO: Zur Niebymole 1, 24351 Damp
Tel: 0152 – 57836221
info@orobike.de

Allgemeine Verleihbedingungen

l. Das Fahrrad und seine Benutzung

  1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsmäßigen Gebrauch benutzen.
  3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Il. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im angeschlossenen Zustand abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretenen Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

III. Reparatur

Wird eine Reparatur erforderlich, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

IV. Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verspflichtet den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.

Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet diesen unverzüglich bei der Polizei zu melden und den Nachweis darüber schriftlich zu erbringen.

V. Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten in voller Höhe zu ersetzen.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. Rückgabe des Fahrrades

  1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig (spätestens 18:00 Uhr) zurückgegeben, hat der Mieter folgende Ersatzleistungen zu zahlen:
    – Verspätete Rückgabe bis 60 min nach Mietzeit: 5 € pro geliehenes Fahrrad bzw. Anhänger.
    – Verspätete Rückgabe bis 120 min nach Mietzeit: 10 € pro geliehenes Fahrrad bzw. Anhänger.
  4. Das Abstellen der Räder ohne entgegennehmendes Personal ist untersagt.
  5. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.
  6. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Tagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. Stornogebühren

Bei Nichteinhaltung von Reservierungen (online bzw. vor Ort) werden folgende Stornogebühren fällig:
– bis 7 Tage vor Mietantritt kostenlos
– bis 3 Tage vor Verleihbeginn 30 % des Verleihpreises
– bis 24 Std. vor Verleihbeginn 50 % des Verleihpreises
Danach werden 100 % fällig.

VIII. Abschließendes

  1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.